Anders als die Technische Universität Wien wird die TU Graz ab Herbst diesen Jahren Studiengebühren erheben. Dies teilte der Senat der Uni mit. Wer hierbei länger die vorgesehene Regelstudienzeit samt zwei Toleranzsemestern studiert oder aus einem Drittstaat kommt, wird im nächsten Semester 363,36 Euro zahlen müssen.
Verständnis vom Wissenschaftsminister
Der Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (V) zeigte Verständnis für die eigenverantwortlichen Beschlüsse des Senats. Dieser hatte in einem Verhältnis von 15:11 dem Antrag des Rektorats zugestimmt, Studiengebühren zu erheben. Diese Regelung, so der Wissenschaftsminister, entspreche der gesetzlich gültigen Lage. Sie wird ca. 15 Prozent der Studierenden treffen. Der Senat der TU Graz wies darauf hin, dass die vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Teile des Unigesetzes hiermit „ausgebessert“ wurden. Ein Teil dieser Beiträge soll in einen Sozialfonds fließen, ein weiterer Anteil wird als Förderung von Auslandsstipendien verwendet werden. Das Rektorat hat sich verpflichtet, jeweils zehn Prozent der erhobenen Beträge für diese genannten Personengruppen aufzuwenden.
„Studienbeiträge werden in die Lehre fließen“
Diese Entscheidung, so der Senatsvorsitzende Werner Puff, sei ihnen nicht leicht gefallen: „Nach Abwägung der rechtlichen Unsicherheit sind wir zur Entscheidung gekommen, dass es für die TU Graz notwendig ist, Studienbeiträge in die Lehre fließen zu lassen.“ Hierbei habe man angesichts der Untätigkeit der Politik in diesem Bereich, nach einer geeigneten Lösung für die Universität gesucht. Für das Rektorat sind die Studienbeiträge eine „sinnvolle Maßnahme, die den Studierenden und der Universität nutzt“. Die Studenten würden dadurch das Studium rascher absolvieren, gleichzeitig sich aktiver um Fragen im Bereich der Qualitätssicherung kümmern.
(Bildquellenangabe: Stephan Bachmann / pixelio.de)