Da sich die Rechtslage bezüglich der Maskentragepflicht geändert hat (Kundenbereiche im Freien), ist seit dem 2. Juni 2020 auf den Bauernmärkten nur mehr auf die Einhaltung der 1 Meter Abstandsregel zu achten. Das bedeutet, dass die Ordnungswache nur mehr im Rahmen ihres regulären Streifendienstes auf den Märkten präsent sein wird.
Ab sofort gilt auf den Grazer Bauernmärkten keine Maskenpflicht mehr für Standler und Besucher. Auf die Ein-Meter-Abstandsregel ist jedoch weiterhin zu achten.
freut sich Märktestadtrat und Bürgermeisterstellvertreter Mario Eustacchio (zuständig für die städtische Sicherheit) über den Schritt in Richtung alte Normalität und ergänzt , dass auch für die Ordnungswache ab sofort die Maskenpflicht bei der Streifentätigkeit im Freien entfällt.
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Polizei hat bezüglich der Tragepflicht von MNS-Masken neue Regelung
In den Fahrzeugen und im Fußstreifendienst werden die Masken nicht mehr getragen, sehr wohl aber beim Betreten von Räumlichkeiten sowie bei Amtshandlungen. Da sich Graz bei der Ordnungswache immer an der Polizeiregelung orientiert haben, entfällt bei der Streifentätigkeit im Freien ab sofort ebenfalls die Maskenpflicht. Diese sind aber weiterhin mitzuführen (vorzugsweise um den Hals getragen), sodass sie sofort übergezogen werden können (Amtshandlungen, Betreten von Räumlichkeiten mit Maskenpflicht, Öffis etc).