Kind im heißen Auto – Was tun?

Jedes Jahr im Sommer häufen sich leider die Meldungen, dass immer wieder Kinder oder Tiere alleine im geschlossenen Auto zurück bleiben. An heißen Sommertagen kann dies schnell bedrohlich werden – umso schneller, wenn das Auto in der prallen Sonne steht. Ein fünfjähriges Mädchen ist am Dienstagabend im Schweizer Kanton Tessin gestorben, weil das Kind von der Mutter im heißen im Auto zurückgelassen worden war.

Darf man als Passant die Autoscheibe einschlagen?

Passanten sehen das eingeschlossene Kind oder ein Tier im aufgeheizten Auto und fragen sich immer wieder, darf man in solch einer Situation die Scheibe einschlagen? Der ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried dazu:

Grundsätzlich stellt das bewusste Zerstören fremden Eigentums eine Sachbeschädigung dar, die gerichtlich strafbar und daher verboten ist. Das Gesetz sieht aber für gravierende Fälle eine besondere Regelung vor. Sind Leib und Leben eines Menschen bedroht und gibt es keine andere Möglichkeit zu helfen, ist das Einschlagen der Scheibe zulässig.

Dabei muss es sich um das einzige Mittel handeln, die Gefahr zu beseitigen. Sieht man ein Kind, das allein in einem heißen Auto zurückgelassen wurde, muss also zunächst – so schnell wie möglich – nach Alternativen Ausschau gehalten werden.

  • Ist der Fahrzeuglenker in der Nähe?
  • Passanten zu befragen, die eventuell gesehen haben, wo sich der Lenker aufhält.
  • Wenn Auto auf einem Supermarkt-Parkplatz steht, Fahrzeuglenker ausrufen lassen.
  • Polizei, Feuerwehr oder ÖAMTC zur Hilfe holen.

Ist all das nicht möglich oder können die Einsatzkräfte nicht schnell genug vor Ort sein, stellt die eigenmächtige Bergung des Kindes unter Beschädigung des Fahrzeuges das einzige verbleibende Mittel dar und ist daher laut dem Juristen Nikolaus Authried auch nicht strafbar. Die Wahl der Mittel wird auch davon abhängen, welchen Eindruck das eingesperrte Kind im Fahrzeug vermittelt. Im Zweifelsfall ist es ratsam, Zeugen zu suchen. Gleich ist die Situation zu beurteilen, wenn statt des Kindes eine Katze oder ein Hund im heißen Auto eingesperrt ist.

Autoscheibe eingeschlagen: Welche Versicherung zahlt den Schaden?

War das Einschlagen einer Scheibe aufgrund der gegebenen Notsituation gerechtfertigt, besteht auch kein Anspruch auf Entschädigung des Geschädigten gegenüber Helfer bzw. „Schädiger“. „Gibt es eine aufrechte Kaskoversicherung, könnte der entstandene Schaden von dieser übernommen werden. Das allerdings in der Regel unter Zahlung eines Selbstbehaltes und stark abhängig von den Umständen des Einzelfalles, insbesondere des mit der Versicherung abgeschlossenen Vertrages. Eine bestehende Haftpflichtversicherung deckt derartige Schäden nicht ab.

Schadenersatzanspruch des Besitzers

Sollte allerdings vorschnell gehandelt worden sein, weil die Aufsichtsperson etwa nur kurz in der Trafik neben dem Fahrzeug war, droht ein Schadenersatzanspruch des Fahrzeugeigentümers, auch ein Strafverfahren ist nicht auszuschließen. „Das Einschlagen der Scheibe sollte daher erst dann erfolgen, wenn keine anderen Möglichkeiten zur Rettung bestehen“, rät Authried abschließend.

Quelle: www.oeamtc.at/portal/kind-im-heissen-auto-entdeckt-was-ist-zu-tun+2500+1633096

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